Gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Welche Kündigungsfrist muss ich als Arbeitnehmer einhalten?

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis ordentlich kündigen wollen und die gesetzlichen Kündigungsfristen auf Ihr Arbeitsverhältnis Anwendung finden, ergibt sich die einzuhaltende Kündigungsfrist aus § 622 BGB.

Nach § 622 Abs.1 BGB beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt grundsätzlich für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist je nach Betriebszugehörigkeit.

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

Sollten Sie sich innerhalb der Probezeit befinden, können Sie ihr Arbeitsverhältnis nach § 622 Abs.3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.