Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltung

Mit der Erhebung der Bestandsschutzklage (Klage gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses) beim Arbeitsgericht, macht der Arbeitnehmer die von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängigen Ansprüche geltend und wahrt damit eine im Arbeitsvertrag enthaltene Ausschlussfrist. Dies sowohl für die erste Stufe der schriftlichen Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber als auch für die zweite Stufe der gerichtlichen Geltendmachung.LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.8.2013 – 9 Sa 138/13