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Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Ausbildungsverhältnisse nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst werden. Ist das Ausbildungsverhältnis aus Sicht des Auszubildenden durch den Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt worden, wird die Regelung des § 23 BBiG oftmals übersehen. Hiernach kann der Auszubildende Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.

Voraussetzung für den Anspruch ist die tatsächliche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit. Zudem muss die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber zu vertreten sein. Weiterlesen