Gilt in einem Arbeitsverhältnis eine tarifliche Ausschlussfrist, innerhalb derer ein Anspruch gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht werden muss, reicht es zur Fristwahrung nicht aus, dass das Anspruchsschreiben vor Ablauf der Frist bei Gericht eingegangen ist und dem Anspruchsgegner ggf. später zugestellt wird. Entscheidend ist der Zugang beim Anspruchsgegner selbst. § 167 ZPO findet für die Wahrung einer einfachen tariflichen Ausschlussfrist bei der außergerichtlichen Geltendmachung keine Anwendung. Weiterlesen
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Vertragliche Ausschlussfrist – Haftung für Vorsatz
Ausschlussfristen (Verfallfristen) sind von großer praktischer Bedeutung und finden sich in vielen Arbeitsverträgen.
Der Sinn und Zweck einer Ausschlussfrist besteht darin, dass sich beide Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in einem überschaubaren Zeitraum einen Überblick darüber verschaffen können, ob noch Ansprüche der jeweils anderen Partei bestehen.
Formularmäßig vereinbarte Ausschlussklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.
Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20. Juni 2013 – 8 AZR 280/12
Gemäß BAG sei eine zwischen den Parteien innerhalb eines Arbeitsvertrages vereinbarte Ausschlussfrist regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll. Eine Anwendung auch für die Fälle, die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, sei dagegen regelmäßig gerade nicht gewollt. Weiterlesen