Rechtsanwalt Breitmoser berät im Arbeitsrecht.
- Kündigung
- Abmahnung
- Abfindung
- Abwicklungs- und Aufhebungsvereinbarungen
- Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
- Urlaubsansprüche
- Zeugniserstellung und -begutachtung
Telefon für den Sofortkontakt: 06182 8958 0
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des DAV (Deutscher Anwaltsverein)
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gemäß § 4 FAO (Fachanwaltsordnung) sowie erfolgreiche Absolvierung der Leistungskontrollen nach § 4 a FAO im Bereich Arbeitsrecht.