Archiv der Kategorie: Urteile

Kündigungsfristen – Staffelung nach § 622 Abs.2 keine Altersdiskriminierung

Keine Altersdiskriminierung durch die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit in § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB

Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.

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Ausschlussfrist für Urlaubsabgeltung

Mit der Erhebung der Bestandsschutzklage (Klage gegen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses) beim Arbeitsgericht, macht der Arbeitnehmer die von dem Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängigen Ansprüche geltend und wahrt damit eine im Arbeitsvertrag enthaltene Ausschlussfrist. Dies sowohl für die erste Stufe der schriftlichen Geltendmachung gegenüber dem Arbeitgeber als auch für die zweite Stufe der gerichtlichen Geltendmachung.LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.8.2013 – 9 Sa 138/13

Vertragliche Ausschlussfrist – Haftung für Vorsatz

Ausschlussfristen (Verfallfristen) sind von großer praktischer Bedeutung und finden sich in vielen Arbeitsverträgen.

Der Sinn und Zweck einer Ausschlussfrist besteht darin, dass sich beide Vertragsparteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) in einem überschaubaren Zeitraum einen Überblick darüber verschaffen können, ob noch Ansprüche der jeweils anderen Partei bestehen.

Formularmäßig vereinbarte Ausschlussklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB.

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 20. Juni 2013 – 8 AZR 280/12

Gemäß BAG sei eine zwischen den Parteien innerhalb eines Arbeitsvertrages vereinbarte Ausschlussfrist regelmäßig dahin auszulegen, dass sie nur die von den Parteien für regelungsbedürftig gehaltenen Fälle erfassen soll. Eine Anwendung auch für die Fälle, die durch gesetzliche Verbote oder Gebote geregelt sind, sei dagegen regelmäßig gerade nicht gewollt. Weiterlesen

Ordentliche Kündigungsfrist – „Kündigung zum nächst möglichen Termin“

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 20. Juni 2013 – 6 AZR 805/1

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag entschieden, dass es ausreicht, wenn die Kündigung auf die maßgeblichen gesetzlichen Kündigungsfristen verweist und der Kündigungsempfänger hieraus unschwer ermitteln kann, zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis enden soll.

Pressemitteilung des BAG

Kündigung wegen 222 Millionen € ?

Bei den Summen, die für Großprojekte aufgerufen werden – man denke nur an den Flughafen Berlin Brandenburg, Stuttgart 21, Elbphilharmonie in Hamburg, etwaige Drohnenprojekte – erscheint es schon fast alltäglich, wenn eine Bank eben einmal – fast – schlanke 222 Millionen Euro fehl überweist. So geschehen im April 2012. Eine für die Kontrolle der Zahlungsbelege zuständig 48-jährige Bankmitarbeiterin – die bei der Bank seit 26 Jahren beschäftigt ist – hatte mehrere hundert Belege in wenigen Sekunden „überprüft“ und dabei übersehen, dass einer der Belege satte 222.222.222,22 € zur Überweisung vorsah. Hintergrund des hohen Überweisungsbetrags war eine vorherige Fehleingabe eines anderen Mitarbeiterin. Lediglich durch eine systeminterne Prüfungsroutine fiel der Fehler auf und wurde berichtigt. Die Bank warf daraufhin der Mitarbeiterin die vorsätzliche Täuschung über ihre Arbeitsleistungen vor, da diese die Belege nicht geprüft, sondern ohne Prüfung freigegeben habe. Weiterlesen

Rechtsweg beim Streit über die Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

Die Parteien des Rechtsstreits stritten darüber, ob der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2011 richtig ausgefüllt hat und vorab über den Rechtsweg. Nach Auffassung des Arbeitnehmers sollten für diesen Streit die Arbeitsgerichte zuständig sein. Dies sah das erstinstanzliche Gericht und schlussendlich auch das Bundesarbeitsgericht anders. Weiterlesen

Kündigung wegen Kirchenaustritts

Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013 – 2 AZR 579/12)

Der als Sozialpädagoge angestellte Mitarbeiter arbeitete seit 1992 in einem sozialem Zentrum des Caritasverbandes, in dem Kinder bis zum 12. Lebensjahr betreut werden. Die Religionszugehörigkeit der Kinder ist ohne Bedeutung. Religiöse Inhalte werden im Rahmen der Betreuungstätigkeit nicht vermittelt. Nach seinem Austritt aus der Kirche im Februar 2011 hat der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis außerordentlich unter Wahrung der Frist nach § 626 Abs.2 BGB gekündigt. Hiergegen hat der Mitarbeiter Kündigungsschutzklage erhoben – ohne Erfolg. Weiterlesen

Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses

Immer wieder kommt es vor, dass Ausbildungsverhältnisse nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst werden. Ist das Ausbildungsverhältnis aus Sicht des Auszubildenden durch den Arbeitgeber zu Unrecht gekündigt worden, wird die Regelung des § 23 BBiG oftmals übersehen. Hiernach kann der Auszubildende Schadensersatz verlangen, wenn der Arbeitgeber den Grund für die Auflösung zu vertreten hat.

Voraussetzung für den Anspruch ist die tatsächliche Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit. Zudem muss die vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vom Arbeitgeber zu vertreten sein. Weiterlesen

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Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse gemäß § 4 FAO (Fachanwaltsordnung) sowie  erfolgreiche Absolvierung der Leistungskontrollen nach § 4 a FAO im Bereich Arbeitsrecht.

 

Anspruch einer Lehrkraft auf Ersatz der Aufwendungen für ein Schulbuch

Der Anspruch des Lehrers auf Ersatz der Aufwendungen für ein Schulbuch folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 670 BGB.

Sachverhalt:
Der Kläger ist beim beklagten Land als Lehrer angestellt. Er hatte im Schuljahr 2008/2009 in der fünften Klasse an der Hauptschule in B Mathematik zu unterrichten. Träger der Schule ist die Stadt B. Das beklagte Land stellte dem Kläger das von der Klassenkonferenz für den Unterricht bestimmte Schulbuch zu Beginn des Schuljahres im August 2008 nicht zur Verfügung. Bereits im Vorjahr hatte der Kläger das beklagte Land erfolglos aufgefordert, ihm ein für den Unterricht erforderliches Schulbuch zu überlassen. Nachdem der Leiter der Hauptschule die Überlassung des für den Mathematikunterricht im Schuljahr 2008/2009 benötigten Schulbuchs aus der Schulbibliothek abgelehnt hatte, kaufte der Kläger das Buch selbst. Der Kläger, der bereit war, das Schulbuch dem beklagten Land zu übereignen, verlangte von diesem ohne Erfolg die Erstattung des Kaufpreises in Höhe von 14,36 €.

§ 670 BGB – Ersatz von Aufwendungen

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. Weiterlesen